Bei der Prothetik wird zwischen einem festsitzenden Zahnersatz und einem herausnehmbaren Zahnersatz unterschieden.
Vorab sollte bemerkt werden, dass die Prothetik nur teils von den Krankenkassen übernommen wird. So können je nach Führung des Bonushefts Festzuschüsse von 40% bis 75% zu Ihrem Zahnersatz geleistet werden. Gerade aus diesem Grund ist es besonders wichtig, die Vorsorgeuntersuchungen jährlich wahrzunehmen, sodass durch ein lückenlos geführtes Bonusheft möglichst hohe Zuschüsse der Krankenkassen erzielt werden können.
Zu dem festsitzenden Zahnersatz zählen typischerweise die Teil- sowie Vollkronen als auch Verblendschalen und Brücken.
Der herausnehmbare Zahnersatz untergliedert sich dabei in partielle Prothesen sowie Totalprothesen, welche die gesamten Zähne des Kiefers ersetzen und dabei herausnehmbar ist.
Je nachdem, wie viele Zähne betroffen sind und welche individuellen Umstände vorhanden sind, wird je nach Einsatzgebiet zwischen den unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten durch unser geschultes Zahnersatzteam entschieden.
Generell ist aber anzumerken, dass ein festsitzender Zahnersatz ein höheres Maß an Lebensqualität mit sich bringt und wir daher alles dafür tun, um Ihnen dies zu ermöglichen.
Sie möchten einen Termin bei uns in der Praxis machen? Dann rufen Sie uns gerne an.